Wir freuen uns über die rege Nutzung unserer Anlage zum regelmäßigen Training unserer Mitglieder. Das wir unsere optimalen Bedingungen erhalten können ist für die Benutzung der Anlage vom Halter je Pferd ein Umkostenbeitrag zu entrichten.
Betroffene Pferde/Halter sind:
- Alle Pferde, welche kontinuierlich in der Halle und/oder auf der Anlage bewegt und trainiert werden.
- Nichtmitglieder, die an einem Lehrgang/Kurs teilnehmen, haben eine Anlagenbenutzungsgebühr in Höhe von 10,– Euro pro Lehrgangsstunde zu entrichten
Nicht Betroffene Pferde/Halter sind:
- Fohlen, die ab und zu frei laufen dürfen
- Pferde, welche das Gnadenbrot erhalten und nicht mehr geritten werden
- Vereinsmitglieder an Lehrgängen und Kursen
- Mitglieder mit eigenen Pferden, die nicht öfters als fünf Mal im Jahr die Anlage benutzen
- Turnier- und Veranstaltungsteilnehmer
Anlagenbenutzungsgebühr (ABG)
Seit dem 1.Januar 20219 ist Anlagenbenutzungsgebühr (ABG) wie folgt festgesetzt:
| Kosten ganzjährig | Kosten vierteljährig | |
|---|---|---|
| 1. Pferd | 130,00 Euro | 60,00 Euro |
| 2. Pferd | 65,00 Euro | 40,00 Euro |
| ab 3. Pferd | 35,00 Euro | 30,00 Euro |
Die Anlagenbenutzungsgebühr (ABG) ist im Vorraus zu entrichten.
Weitere Möglichkeiten der Nutzung durch Fremdreiter und Gastreiter:
-
Fremdreiter: Reiter, der keine Mitgliedschaft im RFV Öhringen hat. Einmaliges Benutzen der Reitanlage mit eigenem,haftpflichtversichertem Pferd ( maximal 5 Mal im Jahr möglich)
Gebühr:10.- Euro pro Nutzung
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Gastreiter: Reiter, der keine Mitgliedschaft im RFV Öhringen hat und mit einem ABG-Pferd eines Mitgliedes auf der Anlage reitet.
Gebühr: 10.- Euro pro Monat, Dauer max. 3 Monate
Details zum Beschluss sind hier zu finden.